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Was müssen Sie beachten, wenn Sie als Absender sicherstellen wollen, dass Ihre Post im Nachhinein als rechtssicher zugestellt anerkannt wird?

Welche Möglichkeiten haben Sie als Empfänger, Post, die Sie zwar erhalten haben, aber gar nicht haben wollten, als nicht empfangen zu deklarieren? Und zwar so, dass auch diese Behauptung laut Recht und Gesetz unanfechtbar ist?

Dieser neue Ratgeber liefert Ihnen Antworten darauf. Als eine leicht verständlichen Schritt-für-Schritt-Anleitung präsentiert er Ihnen fantastische Möglichkeiten, bei Zustellung, aber auch bei Empfang Ihrer Post Kreativität und Flexibilität an den Tag zu legen. Und auf diese Weise Möglichkeiten zu schaffen, die Ihnen bei privaten oder wirtschaftlichen Auseinandersetzungen wertvolle finanzielle Vorteile verschafft.

Schuldner und Gläubiger machen bei der Post-Kommunikation schwerwiegende Fehler. Sie auch?

Nicht zuletzt habe ich diesen einzigartigen Ratgeber geschrieben, um Gläubigern, aber auch Schuldnern deutlich zu machen, welch tückischen Fallen im Bereich der Postzustellung lauern können. Hier werden schwer wiegende Fehler begangen - und zwar massenhaft. Und jeder dieser Fehler kann einer Seite das wirtschaftliche Genick brechen.

Anders gesagt: Schon eine einzige, juristisch korrekt zugestellte Postsendung in einer Auseinandersetzung zwischen Gläubigern und Schuldnern kann das sein, was man im Fußball zeitweise ein »Golden Goal« genannt hat. Richtig gelesen: Ein einziges postalisch zugestelltes Schreiben kann schlagartig eine Angelegenheit entscheiden, bei der es um 5- , 6- oder noch mehr stellige Euro-Beträge geht.

Ich gehe davon aus, dass Sie eins wissen: Mündliche Absprachen mögen »unter Ehren-Leuten« Verbindlichkeit haben - vor Gericht indessen zählen sie nichts, wenn Sie nicht verlässliche Zeugen dafür aufbieten können. Was in aller Regel nicht klappt.

Auch E-Mails sind von höchst zweifelhafter Qualität in ihrer Eigenschaft als gerichtsfester Beweis. Die Deutsche Post hat vor Jahren versucht, ihren »E-Postbrief« populär zu machen. Monatelang flimmerten aufwändige Werbekampagnen über die TV-Kanäle. Aber allein schon die Anmeldung zu diesem Dienst war komplizierter, als sich bei der französischen Fremdenlegion zu bewerben. Kein Wunder also, dass der eigentlich rechtsverbindliche E-Postbrief auf dem Gebiet der rechtssicheren Post-Zustellung so gut wie keine Rolle spielt. Jedenfalls nicht im allgemeinen Wirtschaftsleben und es recht nicht bei Privatleuten.

Rechtssichere Kommunikation per Post: Geht das überhaupt?

Je länger Sie über dieses Thema »Postzustellung und wie man sie rechtssicher macht« nachdenken, desto komplizierter erscheint die Sache.

Reicht es beispielsweise, wenn Sie als Gläubiger Ihrem Schuldner ein Einschreiben schicken, das eine Mahnung enthält? Würde ein Richter dann anerkennen, dass Sie diese Mahnung korrekt zugestellt haben und sie daher gilt?

Ich muss Sie leider enttäuschen: Eine Abmahnung per Einschreiben geht vor Gericht als nicht zugestellt, sollte der Empfänger behaupten, dieses Einschreiben nicht bekommen zu haben.

Umgekehrt: Wenn Sie der Empfänger von unangenehmer Post sind - wie schaffen Sie es, dass die Zustellung dieser Post an Sie vor Gericht als nicht vorgenommen anerkannt wird? Was geschieht, wenn Sie ein Einschreiben mit Rückschein erhalten, Sie jedoch nicht da sind, den Brief nicht annehmen können und ihn auch nicht wie laut Benachrichtigungskarte gefordert innerhalb von sieben Tagen bei ihrer Postfiliale abholen? Das muss ja kein böser Wille sein.

Kann es Sie als Empfänger den Kopf kosten, wenn Sie ein Einschreiben mit Rückschein nicht abholen können, weil Sie sich gerade auf einem mehrwöchigen Auslandsaufenthalt befinden?

Jetzt kommen Sie ins Grübeln, stimmt´s?

Damit Sie künftig bei solchen und ähnlich gelagerten Fragen nicht mehr in die Falle laufen, sollten Sie sich meinen Ratgeber besorgen.

Denn eins kann ich Ihnen jetzt schon sagen: In Deutschland gibt es lediglich eine einzige Methode, mit der Post wichtige Schreiben so zuzustellen, dass der Empfänger im Nachhinein NICHT behaupten kann, diese Post nie bekommen zu haben. Und diese Information ist wichtig - für den Adressaten ebenso wie für den Empfänger.

Das bringt Ihnen dieser Ratgeber, mit dem Sie deutsche Postwege clever nutzen ...

  • Know-how: Sie können rechtssichere von zweifelhaften Postwegen unterscheiden
  • Sicherheit: Sie wissen, wie Sie Mitteilungen zustellen müssen, damit Sie damit bei einem Prozess Bestand haben
  • Zeitgewinn: Nutzen Sie die Fehler der Gegenseite eiskalt aus, wenn sie den falschen Postweg an Sie wählt und vieles mehr

Bei diesem Ratgeber ziehe ich meinen eigenen Erfahrungen heran. Aber auch die Expertise eines spezialisierten Juristen. Dieser Ratgeber ist damit die perfekte Synthese aus Fachwissen und Lebenserfahrung.

Ich musste für meine Post-Fehler bluten - und habe andere wegen ihrer Post-Fehler bluten lassen

Das Leben ist ein Lernprozess. Ich gebe daher unumwunden zu, dass auch ich mal in einem gerichtlichen Prozess mit meinen eigenen, damals noch unzureichenden Post-Zustellungsmethoden voll auf die Nase gefallen bin. Und das, obwohl sogar meine Rechtsanwältin Stein und Bein geschworen hat, dass ich alles, aber wirklich alles Notwendige unternommen hätte, um der Gegenseite ein wichtiges Schriftstück so zuzustellen, dass der Empfang rechtssicher nachgewiesen sei. Satz mit x: War wohl nix!

Aber genau solche Vorfälle haben wir das Wissen zugespielt, dass ich heute selber anwenden kann, um Absender von Post, die mir nicht genehm ist, notfalls eiskalt vor die Wand laufen zu lassen. Und genau dieses Wissen finden Sie in diesem einzigartigen Ratgeber.

Ja, es gibt eine einzige Zustellungsmethode per Post, die rechtlich anerkannt wird. Die verrät Ihnen mein Ratgeber - und nebenbei noch jede Menge anderer wertvoller Tipps, mit der Sie Ihre Post zu einer wirkungsvollen kommunikativen Waffe machen können.

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